Berufskolleg für Grafik-Design 3BKGD | Ehemalige
Informationen für ehemalige Berufskollegschüler/innen
Bescheinigung über das Führen der neuen Berufsbezeichnung
Allen Ehemaligen kann eine Bescheinigung ausgestellt werden, die zum Führen der neuen Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte Grafik-Designerin” bzw. „Staatlich geprüfter Grafik-Designer” berechtigt.
Die Bescheinigung kann auf Antrag hin ausgestellt werden.
Der formlose, schriftliche Antrag ist an die Direktion der Carl-Hofer-Schule zu richten.
Dem Antrag bitte unbedingt beifügen:
- eine Kopie Ihres Abschlusszeugnisses
- bei Namensänderung die Kopie einer amtlichen Bescheinigung (z.B. Heiratsurkunde)
Die Anträge werden in der Reihenfolge des Eingangs zügig bearbeitet.
Adressensammlung
Um für geplante Veranstaltungen wie Präsentationen, Klassentreffen, Schulfeste etc. Einladungen an die Ehemaligen versenden zu können, brauchen wir Ihre Adresse.
Deshalb erbitten wir kurze Mail an > bkgd@chs.karlsruhe.de, um die Adressensammlung auf einfachstem Weg aufzubauen, zu aktualisieren und zu vervollständigen.
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