Gen­der-Hin­weis

Die Gleich­be­hand­lung unter­schied­li­cher Geschlech­ter ist in der Lan­des­ver­fas­sung fest­ge­schrie­ben und für uns eine Selbst­ver­ständ­lich­keit. Um die­sem Umstand auch sprach­lich Rech­nung zu tra­gen, sind die Tex­te ent­we­der in einer weib­li­chen oder in einer männ­li­chen Sprach­form ver­fasst. Aus Grün­den der bes­se­ren Les­bar­keit wird hier­bei auf die gleich­zei­ti­ge Ver­wen­dung männ­li­cher und weib­li­cher Sprach­for­men ver­zich­tet. Archiv­arti­kel wur­den dahin­ge­hend nicht überarbeitet.