KMK-Fremd­spra­chen­zer­ti­fi­kat Englisch

Zer­ti­fi­zie­rung für Eng­lisch­kennt­nis­se nach dem GER (Gemein­sa­mer Euro­päi­scher Referenzrahmen)

An der Carl-Hofer-Schu­le wird seit eini­gen Jah­ren das KMK-Fremd­spra­chen­zer­ti­fi­kat in Eng­lisch für den Bereich Druck­tech­nik ange­bo­ten. Dies ist eine Zer­ti­fi­zie­rung der berufs­spe­zi­fi­schen Eng­lisch­kennt­nis­se. Die Prü­fung ist frei­wil­lig und beinhal­tet sowohl einen schrift­li­chen als auch einen münd­li­chen Teil.

Es wer­den zwei Niveau­stu­fen ange­bo­ten, die sich nach dem Gemein­sa­men Euro­päi­schen Refe­renz­rah­men (GER) rich­ten. Es wer­den an unse­rer Schu­le die Niveau­stu­fen II und III ange­bo­ten, denen B1 und B2 des GER ent­spre­chen. Im Fol­gen­den wer­den die Niveau­stu­fen genau­er beschrieben.

Neben dem Fach­be­reich Druck­tech­nik haben auch Schü­ler/-innen aus einem ande­ren Fach­be­reich die Mög­lich­keit, das KMK-Fremd­spra­chen­zer­ti­fi­kat zu erlangen.

Kom­pe­tenz­be­rei­che der Niveau­stu­fen I – III

(In Klam­mern die Kom­pe­tenz­stu­fen des Gemein­sa­men Euro­päi­schen Refe­renz­rah­mens GER) 

Niveau­stu­fe I (A2) 

Rezep­ti­on


Der Prüf­ling kann sehr geläu­fi­ge und ein­fach struk­tu­rier­te berufs­ty­pi­sche Tex­te auf kon­kre­te, klar erkenn­ba­re Ein­zel­in­for­ma­tio­nen hin aus­wer­ten. Es ste­hen ihm dazu Hilfs­mit­tel (wie z. B. Wör­ter­bü­cher und visu­el­le Dar­stel­lun­gen) zur Ver­fü­gung. Den Infor­ma­ti­ons­ge­halt klar und lang­sam gespro­che­ner kur­zer Mit­tei­lun­gen aus dem beruf­li­chen All­tag kann er nach wie­der­hol­tem Hören verstehen.

Pro­duk­ti­on

Der Prüf­ling kann Ein­tra­gun­gen in For­mu­la­re des beruf­li­chen All­tags vor­neh­men und kur­ze Sät­ze bil­den. Län­ge­re Dar­stel­lun­gen gelin­gen, wenn als Hilfs­mit­tel Wör­ter­bü­cher und/oder ein Reper­toire an Text­bau­stei­nen zur Ver­fü­gung ste­hen und die Text­pro­duk­ti­on stark gelenkt ist. Der Prüf­ling ver­fügt über die nöti­gen sprach­li­chen Mit­tel, um die im Berufs­le­ben geläu­figs­ten Sach­in­for­ma­tio­nen (wenn auch nicht immer sprach­lich kor­rekt) zu übermitteln.

Media­ti­on

Der Prüf­ling kann einen ein­fa­chen fremd­sprach­lich dar­ge­stell­ten beruf­li­chen Sach­ver­halt unter Ver­wen­dung von Hilfs­mit­teln auf Deutsch wie­der­ge­ben oder einen ein­fa­chen in Deutsch dar­ge­stell­ten Sach­ver­halt mit eige­nen Wor­ten in der Fremd­spra­che umschreiben.

Inter­ak­ti­on

Der Prüf­ling kann ein­fa­che und rein infor­ma­ti­ve berufs­re­le­van­te Gesprächs­si­tua­tio­nen unter Mit­hil­fe des Gesprächs­part­ners in der Fremd­spra­che bewäl­ti­gen. Er ist sich dabei lan­des­ty­pi­scher Unter­schie­de bewusst. Er kann auf sehr geläu­fi­ge Mit­tei­lun­gen mit ein­fa­chen sprach­li­chen Mit­teln reagie­ren. Aus­spra­che, Wort­wahl und Struk­tu­ren­ge­brauch kön­nen noch stark von der Mut­ter­spra­che geprägt sein.

Niveau­stu­fe II (B1)

Rezep­ti­on

Der Prüf­ling kann gän­gi­ge berufs­ty­pi­sche Tex­te unter Ein­satz von Hilfs­mit­teln (wie z. B. Wör­ter­bü­chern und visu­el­len Dar­stel­lun­gen) zügig auf Detail­in­for­ma­tio­nen hin aus­wer­ten. Er kann klar und in ange­mes­se­nem, natür­li­chem Tem­po gespro­che­ne Mit­tei­lun­gen nach wie­der­hol­tem Hören im Wesent­li­chen ver­ste­hen, wenn die Infor­ma­tio­nen nicht zu dicht auf­ein­an­der folgen.

Pro­duk­ti­on

Der Prüf­ling kann berufs­ty­pi­sche Stan­dard­schrift­stü­cke unter Berück­sich­ti­gung von Vor­ga­ben und Ver­wen­dung von Hilfs­mit­teln weit­ge­hend kor­rekt in der Fremd­spra­che ver­fas­sen bzw. for­mu­lie­ren. Berufs­be­zo­ge­ne Sach­in­for­ma­tio­nen wer­den bei ein­ge­schränk­tem Wort­schatz ver­ständ­lich in der Fremd­spra­che wiedergegeben.

Media­ti­on

Der Prüf­ling kann einen fremd­sprach­lich dar­ge­stell­ten beruf­li­chen Sach­ver­halt unter Ver­wen­dung von Hilfs­mit­teln auf Deutsch wie­der­ge­ben oder einen in Deutsch dar­ge­stell­ten Sach­ver­halt in die Fremd­spra­che über­tra­gen. Es kommt dabei nicht auf sprach­li­che und sti­lis­ti­sche, son­dern auf inhalt­li­che Über­ein­stim­mung an.

Inter­ak­ti­on


Der Prüf­ling kann gän­gi­ge berufs­re­le­van­te Gesprächs­si­tua­tio­nen unter Ein­be­zie­hung des Gesprächs­part­ners in der Fremd­spra­che bewäl­ti­gen und auf Mit­tei­lun­gen reagie­ren. Dabei kann er kurz eige­ne Mei­nun­gen und Plä­ne erklä­ren und begrün­den. Er ist dabei fähig, wesent­li­che lan­des­ty­pi­sche Unter­schie­de zu berück­sich­ti­gen. Aus­spra­che, Wort­wahl und Struk­tu­ren­ge­brauch kön­nen noch von der Mut­ter­spra­che geprägt sein.

Niveau­stu­fe III (B2)

Rezep­ti­on


Der Prüf­ling kann kom­ple­xe­re berufs­ty­pi­sche Tex­te ggf. unter Ein­satz von Hilfs­mit­teln über ihren Infor­ma­ti­ons­ge­halt hin­aus aus­wer­ten. Er kann in natür­li­chem Tem­po gespro­che­nen Mit­tei­lun­gen fol­gen und Haupt­ge­dan­ken erken­nen und fest­hal­ten, auch wenn leicht regio­na­le Akzent­fär­bun­gen zu hören sind.

Pro­duk­ti­on


Der Prüf­ling kann berufs­ty­pi­sche Schrift­stü­cke auch ohne Zuhil­fe­nah­me von Text­bau­stei­nen ins­ge­samt stil- und form­ge­recht struk­tu­rie­ren und sprach­lich kor­rekt ver­fas­sen bzw. formulieren.

Media­ti­on

Der Prüf­ling kann einen kom­ple­xe­ren fremd­sprach­lich dar­ge­stell­ten berufs­re­le­van­ten Sach­ver­halt unter Ver­wen­dung von Hilfs­mit­teln auf Deutsch wie­der­ge­ben oder einen kom­ple­xe­ren in Deutsch dar­ge­stell­ten Sach­ver­halt sti­lis­tisch ange­mes­sen in die Fremd­spra­che übertragen.

Inter­ak­ti­on

Der Prüf­ling kann berufs­re­le­van­te Gesprächs­si­tua­tio­nen sicher in der Fremd­spra­che bewäl­ti­gen. Er kann dabei auch die Gesprächs­in­itia­ti­ve ergrei­fen und auf den Gesprächs­part­ner gezielt ein­ge­hen. Er kann auf Mit­tei­lun­gen kom­ple­xer Art situa­ti­ons­ad­äquat reagie­ren. Er kann münd­lich Sach­ver­hal­te aus­führ­lich erläu­tern und Stand­punk­te ver­tei­di­gen. Sei­ne inter­kul­tu­rel­le Kom­pe­tenz befä­higt ihn, lan­des­ty­pi­sche Unter­schie­de in der jewei­li­gen Berufs- und Arbeits­welt ange­mes­sen zu berück­sich­ti­gen. In Aus­spra­che, Wort­wahl und Struk­tu­ren­ge­brauch ist die Mut­ter­spra­che ggf. noch erkenn­bar. Er ver­fügt jedoch über ein ange­mes­se­nes idio­ma­ti­sches Ausdrucksvermögen.

Schrift­li­che und münd­li­che Prüfung

Die schrift­li­che Prü­fung umfasst vier Teil­be­rei­che: Rezep­ti­on (Hör­ver­ste­hen und Lese­ver­ste­hen), Pro­duk­ti­on und Media­ti­on (sinn­ge­mä­ße Über­tra­gung). Der zeit­li­che Rah­men ist 90 Minu­ten für die Niveau­stu­fe II und 120 Minu­ten für die Niveau­stu­fe III.

Die münd­li­che Prü­fung wird in der Regel als Grup­pen­prü­fung abge­legt, wobei neben der Aus­drucks­fä­hig­keit und der Gram­ma­tik auch auf die Inter­ak­ti­on der Prüf­lin­ge geach­tet wird.

Es müs­sen sowohl der schrift­li­che als auch der münd­li­che Teil bestan­den wer­den, d.h. man muss zumin­dest die Hälf­te der zu errei­chen­den Punk­te erhal­ten. Es gibt kei­ne Noten; nur die erreich­ten Punk­te ste­hen im Zertifikat.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen beim Lan­des­bil­dungs­ser­ver BW (exter­ner Link)

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